Ghostwriting ist ein Schreibdienst. Sie beauftragen jemanden, einen Text für Sie nach Ihren Vorgaben / Wünschen zu schreiben.
Doch! Es ist erlaubt im Kundenauftrag wissenschaftlich fundierte Texte zu schreiben, zu bearbeiten, zu redigieren usw. Die zwischen (Unternehmer) Parteien getroffenen Ghostwriter-Abreden (z.B. der dauerhafte Verzicht des Ghostwriters auf die Nennung als Autor/Urheber) sind gemäß einem Urteil des OLG Frankfurt, Urteil von 01.09.2009 – Az.: 11 U 51/08 grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Unsere Dienste richten sich an interessierte Einzelpersonen, Firmen aus der Wirtschaft, Universitäten bzw. deren Ämter und öffentlich-rechtliche Institutionen. Benutzen Sie unsere Ausarbeitungen weiter, sind Sie verpflichtet, diese wie jede andere Quelle auch zu zitieren. Wir geben Ihnen jedoch eine Garantie, dass wir keinen weitergehenden, insbesondere urheberrechtlichen Anspruch auf die erstellten Arbeiten, die wissenschaftlichen Unikate sind, nach der Zahlung des vereinbarten Honorars geltend machen werden.
Wir sind verpflichtet, Stillschweigen über den Kunden sowie Art und Umfang des uns erteilten Auftrags zu bewahren. Wir dürfen die zu erstellende Arbeit weder ganz noch in Auszügen für eigene Zwecke, z.B. Abstracts, Veröffentlichungen, elektronische Medien etc. verwenden.
Nein! Wie schon erwähnt, Ghostwriting ist völlig legal. Sie haften nicht, wenn unsere Ghostwriter für Sie Abschlussarbeiten, wie beispielsweise Hausarbeiten, Masterarbeiten oder sogar Doktorarbeiten schreiben! Die zwischen (Unternehmer) Parteien getroffenen Ghostwriter-Abreden (z.B. der dauerhafte Verzicht des Ghostwriters auf die Nennung als Autor/Urheber) sind gemäß einem Urteil des OLG Frankfurt, Urteil von 01.09.2009 – Az.: 11 U 51/08 grundsätzlich nicht zu beanstanden. Benutzen Sie unsere Ausarbeitungen weiter, sind Sie verpflichtet, diese wie jede andere Quelle auch zu zitieren. Wir geben Ihnen jedoch eine Garantie, dass wir keinen weitergehenden, insbesondere urheberrechtlichen Anspruch auf die erstellten Arbeiten, die wissenschaftlichen Unikate sind, nach der Zahlung des vereinbarten Honorars geltend machen werden. Sie erwerben alle Rechte auf die Arbeit. Ghostwriting ist somit rechtlich erlaubt.
Nein! Da unsere Ghostwriter-Agentur zum Stillschweigen verpflichtet ist, arbeiten wir diskret und sicher! Wir speichern Ihre Daten nur bis Beendigung des Auftrages. Sie senden sie über eine sichere SSL Verschlüsselung zu.
Wir beauftragen promovierte Akademiker sowie pensionierte Professoren aus allen Fachgebieten.
Eine Normseite hat bei uns min. 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 225 Wörter – akademischer Standard). Seiten mit Grafiken und Tabellen haben logischerweise weniger Wörter. Wir zählen Abbildungen/Tabellen auch zu den Textseiten.
Nein, die Verzeichnisse und Deckblatt usw. werden darüber hinaus noch erstellt, denn es handelt sich beim bestellten Umfang um eine Netto-Seitenzahl. Der Preis bezieht sich nur auf die Netto-Seitenzahl. Sie kriegen die restlichen Seiten (Verzeichnisse, Deckblatt Anhang usw.) von uns kostenlos.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Themenwahl.
Oft beeinflussen externe Faktoren die Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit. Daher sind wir nicht in der Lage, direkten Einfluss auszuüben. Es wäre dementsprechend unprofessionell, Ihnen eine bestimmte Note zu garantieren. Ungeachtet dieser Tatsache können wir Ihnen garantieren, dass Sie eine Arbeit von höchster wissenschaftlicher Qualität gemäß Ihren Vorstellungen bekommen. Wir sorgen kostenlos für Nachbesserung, falls unsere Leistung unserem Qualitätsversprechen nicht entspricht, oder wir erstatten Ihnen den Preis dafür.