Die eidesstattliche Erklärung bei Bachelorarbeiten und Masterarbeiten

Die eidesstattliche Erklärung der Bachelorarbeit und / oder Masterarbeit ist ein wesentlicher Teil dieser akademischen Werke. Die Erklärung der Bachelorarbeit, auch als Bachelorarbeit Versicherung und Bachelorarbeit eidesstattliche Erklärung bekannt, besteht in der Versicherung, dass der Student oder Studentin selbst die Arbeit geschrieben hat und es handelt sich dabei um kein Plagiat.

Unten ist ein Beispiel einer Bachelorarbeit Erklärung:

‚Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Wörtlich oder dem Sinn nach aus anderen Werken entnommene Stellen sind unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Die Arbeit enthält kein Material, das ich bereits zu einem früheren Zeitpunkt als Prüfungsleistung eingereicht habe. Mir ist bewusst, dass die ungekennzeichnete Übernahme fremder Texte oder fremder Ideen als Plagiat gilt, selbst wenn diese zusammengefasst, umschrieben, gekürzt, oder anderweitig verändert wurden. Die Konsequenzen eines Plagiats sind mir bekannt. Die möglichen Konsequenzen umfassen, unter anderem, ein Nichtbestehen der Bachelorarbeit, den Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen im Studiengang, oder zivilrechtliche Konsequenzen, die mit dieser eidesstattlichen Erklärung verbunden sind. Diese Konsequenzen können auch nachträglich zur Anwendung kommen, also nachdem die Arbeit angenommen und korrigiert wurde. Mir ist der volle Umfang dieser Konsequenzen gemäß der Prüfungsordnung BA American Studies (§ 13, III und § 21, I) bekannt. ’

Mein Name: ________________________________

Titel der Bachelorarbeit oder Masterarbeit: ________________________________

Datum: ________________________________

Unterschrift

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Normalerweise muss man eine Erklärung auch in Englisch unterschreiben und einreichen.

Der Text hierbei ist gleich. Die Erklärungen sind Teil des Arbeitsanmeldungserfahrens. Dieses Verfahren besteht aus einigen Schritten, wie folgt:

  1. Wenn der Student die Voraussetzungen für die Registrierung einer Arbeit erfüllt (zB bestimmte Anzahl von Leistungspunkten, Prüfungsvoraussetzungen), wird in LSF / QIS ein sogenanntes „Signalkonto“ („Voraussetzung zur Abschlussarbeit sind erfüllt“ Abschrift von Aufzeichnungen. Die konkreten Anforderungen können in den jeweiligen Prüfungsordnungen nachgelesen werden.
  2. Der Student druckt ein Protokoll der Aufzeichnungen von LSF / QIS (Informationen über registrierte Leistungen) und zeigt dies dem ersten Prüfer der Abschlussarbeit.
  3. Der erste Prüfer füllt das pdf-Formular für die Thesis-Anmeldung mit den Studiendaten, dem Thema der Arbeit in deutscher und englischer Sprache sowie dem Datum der Fachzuordnung aus.
  4. Der erste Prüfer füllt auch den Namen eines zweiten Prüfers im Formular aus. Der Student kann dem zweiten Prüfer einen Vorschlag machen.
  5. Der erste Prüfer sendet das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an die verantwortliche Person im Prüfungsamt und an den zweiten Prüfer.
  6. Der erste Prüfer druckt das Formular zweimal und der Student unterschreibt das Dokument.
  7. Ein Papier bleibt beim ersten Prüfer; der zweite ist für den Studenten. Die Studenten erhalten auch einen Ausdruck mit der Aufgabe und dem Dokument mit der Eidesstattlichen Versicherung.
  8. Die Prüfungsstelle berechnet das Datum der Abgabe der Bewerbungen, das dem Studenten per E-Mail mit Kopie an die beiden Prüfer übermittelt wird.
  9. Spätestens zum Abgabetermin legt der Student dem Prüfungsamt drei gebundene und eine elektronische Version der Abschlussarbeit vor.
  10. Danach sendet das Prüfungsamt jeweils eine Fassung an den ersten und zweiten Prüfer durch interne Stelle. Der erste Prüfer erhält außerdem das Bewertungsblatt für die Abschlussarbeit, das dem zweiten Prüfer zur abschließenden Beurteilung zugeleitet wird.
  11. Abschließend wird das Prüfungsblatt durch eine interne Stelle an die zuständige Person im Prüfungsamt zurückgesandt.
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Was passiert, wenn man keine Erklärung abgibt oder gegen sie verstoßt?

Wenn Sie keine Erklärung abgeben, wird Ihre Bachelor- oder Masterarbeit nicht zulässig. Achten Sie darauf, dass die Abgabe einer Erklärung keine Versicherung für Sie selber ist. Damit meine ich, dass die Arbeit sowieso für Plagiat geprüft wird, und wenn Sie etwas kopiert haben, werden Sie dementsprechend haftbar gemacht. Dann werden Sie von der Uni verwiesen unter anderem.

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